Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Bull-Gym Muskelzwinger GmbH (nachfolgend «Bull-Gym» genannt) überlässt dem Gym-Nutzer gegen das vereinbarte Benutzungsentgelt für die Vertragsdauer sämtliche dem Training dienenden Einrichtungen im Rahmen der offiziellen Öffnungszeiten gemäss separater Hausordnung zur Benutzung. Die Öffnungszeiten von Bull-Gym werden in der Hausordnung bzw. durch Aushang bekanntgegeben. Änderungen der Öffnungszeiten oder der Trainingseinrichtungen werden vorbehalten. Die Benutzungsrechte des Gym-Nutzers sind nicht übertragbar. Der Gym-Nutzer ist verpflichtet, seine Anwesenheit vor dem Training mittels Ein-Check-System zu registrieren. Diese sind nicht übertragbar und nicht für Drittpersonen bestimmt.
  2. Bull-Gym bekennt sich zu einem dopingfreien Sport und legt Wert auf dopingfreie Trainingseinrichtung. Der Gym-Nutzer verpflichtet sich, auf jede Form von Doping zu verzichten.
  3. Der Gym-Nutzer bestätigt hiermit, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat der Gym-Nutzer vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Ein Attest muss jedoch nicht vorgelegt werden.
  4. Der Zutritt in die Fitnessanlage ist persönlich und darf nur durch das Mitglied min einem gültigen Abonnement erfolgen. Die persönliche Zutrittsapp wie Smartphone sowie der Badge ermöglicht je nach Vertrag den Zugang täglich an 365 Tagen während 24 Stunden ausschliesslich für das Training und darf in keinem Fall aus anderen Gründen verwendet werden. Es ist untersagt Personen ohne gültigen Abo bzw. Badge mitzunehmen, sowie den persönlichen Badge weiterzugeben. Die Benutzung der Infrastruktur ist für Personen unter Einfluss von Drogen oder Alkohol strengstens verboten, ebenso wenn die Gültigkeit der Mitgliedschaft abgelaufen ist. 
  5. Die Benutzung der Einrichtungen von Bull-Gym erfolgt auf Risiko und Gefahr des Gym-Nutzers. Jegliche Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. 
  6. Für das Abhandenkommen und der Beschädigung von Wertsachen und persönlichen Effekten wird jede Haftung abgelehnt. 
  7. Die Gym-Nutzer haften für Schäden, welche mutwillig oder bösartig gegenüber dem Bull-Gym verursacht wurden. 
  8. Im Falle von Betriebsunterbrechungen infolge Reinigung, Reparaturen, höhere Gewalt usw. hat der Gym-Nutzer keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen. übersteigen die Betriebsunterbrechungen während eines Vertrags-Jahres insgesamt vier Wochen, so verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um die Dauer der die vier Wochen übersteigenden Betriebsunterbrechungen. Weitere Ansprüche des Gym-Nutzers sind ausgeschlossen. An Festtagen gelten spezielle Regelungen.
  9. Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, berufliche Verhinderungen usw., entbinden nicht aus den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Dauererkrankung, Schwangerschaft und Härtefällen kann der Vertrag im Einvernehmen mit Bull-Gym für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag um die Zeitspanne, in welcher der Gym-Nutzer pausiert hat. Die ursprünglich vereinbarte Zahlungsweise bleibt von einer solchen Regelung unberührt.
  10. Die Verlegung der Fitnessräume innerhalb eines Umkreises von 10 km bleibt Bull-Gym vorbehalten.
  11. Verstösst der Gym-Nutzer in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung, so ist Bull-Gym berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Gym-Nutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung seines Benutzungsentgelt.
  12. Minderjährigen unter 16 Jahren ist der Zutritt zum Bull-Gym untersagt. Bull-Gym lehnt jegliche Haftung ab.
  13. Bull-Gym haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen und mit gebrachter Kleidung des Gym-Nutzers.
  14. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  15. Erhöhungen des Benutzungsentgelts sind im maximalen Umfang von 10% des bisherigen Betrages möglich und werden mindestens einen Monat im Voraus von Bull-Gym angekündigt.
  16. Die Hausordnung und die Datenschutzbestimmungen bilden einen Bestandteil dieses Vertrags.
  17. Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen und nicht automatisch verlängert. Vertragsbeginn ist der Trainingsstart. 
  18. Das vereinbarte Benutzungsentgelt ist als Jahresgebühr zahlbar, 10 Tage netto. Im Falle eines Zahlungsverzugs wird ein Mahnverfahren eingeleitet, dabei beträgt die Mahngebühr CHF 50. Ab der 2. Mahnung steht dem Gym-Nutzer das Benutzungsrecht gemäss Ziffer 1 so lange nicht mehr zu (Sperre), bis sämtliche Ausstände bezahlt sind.
  19. Bei Vertragsrücktritt innert 14 Tagen, ist eine Aufwandsentschädigung von CHF 300 zu entrichten. 
  20. Bei Verlust oder Beschädigung des Badges wird dem Besitzer des Abonnements die Kosten und Umtriebe von CHF 30 in Rechnung gestellt. 
  21. Im Weiteren gelten die Bestimmungen gemäss OR. 
  22. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand Kriens, Kanton Luzern.